Hundeverordnung Kt. Thurgau
Die anerkannte praktische Hundeerziehung (obligatorischer Hundekurs) umfasst einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs.
Der Hundehalter hat den Besuch des Hundeerziehungskurses auf Aufforderung der Gemeinde oder des Veterinäramtes nachzuweisen.
Neues Hundegesetz im Kt. Zürich ab 1. Juni 2025
Mit dem revidierten Hundegesetz und der revidierten Hundeverordnung gilt für Hundehalter:innen folgendes:
- Wer noch nie einen Hund oder seit mehr als zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten hat, muss einen theoretischen Ausbildungskurs besuchen, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
- Alle Hunde müssen einen praktischen Ausbildungskurs à mindestens sechs Lektionen mit einheitlichen Lernzielen besuchen. Die praktische Ausbildung beginnt frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes und muss spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Der Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle vom Veterinäramt vorgegebenen Lernziele erreicht wurden.
Theoretischer Ausbildungskurs:
Der Theoriekurs vermittelt Grundwissen in folgenden Bereichen:
- Rechtliche Vorgaben der Hundehaltung.
- Bedürfnisse, Sozialverhalten und Lernweise eines Hundes.
- Einsatz von Hilfsmitteln der Hundehaltung und Hundeerziehung.
- Zeitlicher und finanzieller Aufwand der Hundehaltung.
Der Theoriekurs ist frühestens ein Jahr vor und bis spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton zu besuchen. Die theoretische Ausbildung umfasst einen durchschnittlichen Lernaufwand von zwei Stunden und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Das Veterinäramt gibt die Prüfungsfragen vor.
Die praktische Hundeausbildung beinhaltet:
- Förderung der Bindung und Beziehung des Hundes zur Hundehalterin oder zum Hundehalter.
- Erkennen und Verstehen der Körpersprache des Hundes.
- Befähigung der Hundehalterin oder des Hundehalters zur Grunderziehung des Hundes.
- Tiergerechtes und sicheres Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen.
- Vermittlung der Methoden zur Maulkorbgewöhnung.